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Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden

Sachsen 99038008261000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99038008261000

Leistungsbezeichnung

Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden

Leistungsbezeichnung II

Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.

Volltext

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.

Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten (als sogenannter "Aufstocker*), müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen.

Nutzen Sie dafür unsere Online-Angebote.

Dazu müssen Sie sich anmelden. Haben Sie kein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit, können Sie ein Benutzerkonto anlegen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • Veränderungsmitteilung
  • gegebenenfalls Nachweise zu den Änderungen

Voraussetzungen

Sie müssen der zuständigen Stelle sofort mitteilen, wenn sich Änderungen in Ihrem Leben, zu Ihrer Wohnung, zu Ihrem Einkommen, zu Ihrer Beschäftigung oder Selbständigkeit, zu Ihrem Familienstand ergeben.

Hinweise:

  • Bei Aufnahme einer Beschäftigung sollten Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen anderer verlassen, sie würden die Mitteilung übernehmen. Hierzu sind Sie ausschließlich selbst verpflichtet.
  • Beziehen Sie Bürgergeld müssen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung Ihres Jobcenters zur Übernahme der Aufwendungen für die Unterkunft einholen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Mitteilung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie über das Internet erfolgen. Falls Sie sich telefonisch melden, reichen Sie bitte die schriftliche Mitteilung nach.
  • Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter ein. Sie erhalten einen neuen Leistungsbescheid, wenn sich Änderungen auf Grund Ihrer Mitteilung ergeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mitteilung: unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Bitte teilen Sie Änderungen umgehend mit und achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Sollten Sie unvollständige beziehungsweise falsche Angaben machen oder Änderungen nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie gegebenenfalls zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten. Außerdem erfüllen Sie dadurch gegebenenfalls den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

Rechtsbehelf

      ­    

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden