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Ausbildungsvergütung behinderter Menschen, Zuschüsse beantragen

Sachsen 99007027017001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99007027017001

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsvergütung behinderter Menschen, Zuschüsse beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsvergütung behinderter Menschen, Zuschüsse beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung behinderter Menschen nach § 73 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Volltext

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung behinderter Menschen nach § 73 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderung in Ausbildungsberufen können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht möglich wäre.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt

  • bis zu 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr,
  • bei schwerbehinderten Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent) bis zu 80 Prozent.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zur vollen Höhe der Ausbildungsvergütung gezahlt werden.
  • Der Zuschuss kann für die gesamte Zeit der Ausbildung gezahlt werden.

Hinweis: Bei der Übernahme von schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an die abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung kann für die Dauer von einem Jahr ein Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts erbracht werden, sofern während der Aus- oder Weiterbildung die oben genannten Zuschüsse gezahlt wurden.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag für Ausbildungsvergütung müssen Sie folgende Nachweise einreichen:

  • Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrag (Kopie),
  • Behinderung des Auszubildenden bzw. der Auszubildenden (Kopie der Gleichstellung oder des Behindertenausweises),
  • Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse.

Bei einem Antrag zum Eingliederungszuschuss sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Unterschriebener Arbeitsvertrag,
  • Nachweis der abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung,
  • Bescheid über den Grad der Behinderung (Kopie der Gleichstellung oder des Behindertenausweises).

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen

Weitere Voraussetzungen

  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages,
  • Auszubildender beziehungsweise Auszubildende ist behindert oder schwerbehindert (Grad der Behinderung von mindestens 50),
  • Aus- oder Weiterbildung ist ohne Förderung nicht erreichbar,
  • Es besteht eine Eignung für den angestrebten Abschluss,
  • Es erfolgt die Auszahlung einer Ausbildungsvergütung,
  • Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Bei Übernahme nach Aus- oder Weiterbildung:
    • Abschluss eines Arbeitsvertrages (versicherungspflichtige Beschäftigung),
    • das vorhergehende Ausbildungsverhältnis wurde ebenfalls gefördert.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Den Zuschuss beantragen Sie als Arbeitgeber beziehungsweise als Arbeitgeberin bei der Bundesagentur für Arbeit; wenden Sie sich dazu an den Arbeitgeber-Service der für Sie zuständigen Agentur.
  • Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung und zahlt den Zuschuss an Sie aus.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wenige Wochen.

Frist

  • Antragstellung (Ausbildungszuschuss): vor Beginn der Weiterbildung
  • Zahlungsdauer: maximal bis zum Ende der Ausbildung
  • Antragstellung (Eingliederungszuschuss): vor Aufnahme der Tätigkeit

Hinweis: Bei nachträglicher Beantragung kann ein Zuschuss frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

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Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden