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Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

Sachsen 99012004023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012004023000

Leistungsbezeichnung

Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

Volltext

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

  • Zugfahrtbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.

Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Voraussetzungen

Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

  • Grundstückseigentümer
  • Kaufinteressenten

Kosten

  • Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 25,00 je Grundstück
  • Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.
  • Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Örtliche Besonderheiten: keine

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden