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Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors

Sachsen 99118007029000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118007029000

Leistungsbezeichnung

Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors

Leistungsbezeichnung II

Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie halten eine Entscheidung eines Unternehmens des Finanzdienstleistungssektors, beispielsweise einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Versicherung, für fehlerhaft? Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Sie sich über diese Entscheidung beschweren.

Volltext

Sie halten eine Entscheidung eines Unternehmens des Finanzdienstleistungssektors, beispielsweise einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Versicherung, für fehlerhaft? Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Sie sich über diese Entscheidung beschweren.

Die BaFin ist weder Schiedsstelle noch Gericht. Sie fällt daher keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Rechtsfälle. Sie können dort nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Beschwerde, gegebenenfalls Online-Formular
  • Kopien der Unterlagen, die zum Verständnis der Sache beitragen (zum Beispiel Verträge, Abrechnungen, Versicherungsschein, Schriftwechsel)

Richtet sich Ihre Beschwerde gegen eine Versicherung oder eine Bank, können Sie die entsprechenden Online-Beschwerdeformulare nutzen.

Voraussetzungen

  • Das betroffene Unternehmen muss der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegen.
  • Die Beschwerde darf keine gesetzliche Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung oder kommunale Schadensausgleiche betreffen.
  • Es darf sich nicht um eine Anfrage handeln, die auf eine allgemeine Rechtsberatung abzielt.

Kosten

  • Verfahrensgebühr: keine
  • Unkosten (etwa für Porto, Telefonate und Vertretung)

Verfahrensablauf

Sie können die Beschwerde per Brief, Fax oder E-Mail einlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt, die Beschwerde schriftlich einzulegen, da sie Kopien der wesentlichen Unterlagen benötigt. Die BaFin stellt dafür online Formulare bereit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden