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Amtliche Kennzeichnung für auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrende Kleinfahrzeuge

Sachsen 99096014069000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99096014069000

Leistungsbezeichnung

Amtliche Kennzeichnung für auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrende Kleinfahrzeuge

Leistungsbezeichnung II

Amtliche Kennzeichnung für auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrende Kleinfahrzeuge

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Kleinfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen und mit einer Antriebsmaschine ausgestattet sind, deren Nutzleistung gleich oder mehr 2,21 kW beträgt, bedürfen eines amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens.

Volltext

Kleinfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen und mit einer Antriebsmaschine ausgestattet sind, deren Nutzleistung gleich oder mehr 2,21 kW beträgt, bedürfen eines amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichens.

Änderungen in einem bereits ausgestellten Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen sind der ausstellenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Der Ausweis ist zur Berichtigung vorzulegen, insbesondere bei Eigentumswechsel, Wohnungswechsel, Änderungen technischer Art (z.B. Motorwechsel), bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens oder bei Abmeldung.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass (Kopie)
  • Rechnungen/Kaufverträge oder schriftliche Erklärung des Eigentümers für Kleinfahrzeug (Boot) und Motor(en) (Kopie)
  • Konformitätserklärung (Kopie)

Hinweis: Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere weitere Fotos oder Konstruktionszeichnungen, kann verlangt werden.

Voraussetzungen

­­gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen

Kosten

EUR 18,00

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.

  • Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Die zuständige Stelle (siehe –> Zuständige Stelle) teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden