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Leichenpass beantragen

Sachsen 99101003012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101003012000

Leistungsbezeichnung

Leichenpass beantragen

Leistungsbezeichnung II

Leichenpass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Volltext

Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
  • gegebenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt, ob Sie eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person) vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Überführung einer Leiche ins Ausland oder ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland, das durch Gesetz oder Verordnung einen Leichenpass vorsieht.

Kosten

Leichenpassausstellung: EUR 30,00 bis EUR 90,00 Rahmengebühr

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von der für die Bestattung verantwortlichen angehörigen Person beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen schriftlich beantragt werden. Soweit verfügbar, verwenden Sie das Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Einzelheiten im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden