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Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1 und F2 anzeigen

Sachsen 99089159261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089159261000

Leistungsbezeichnung

Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1 und F2 anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1 und F2 anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 verkaufen möchten, müssen Sie die Aufnahme des Betriebs oder die Eröffnung einer Verkaufsstelle mindestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzeigen. Änderungen bei verantwortlichen Personen oder Vertretungsberechtigten sowie die Schließung des Verkaufs sind unverzüglich mitzuteilen. Bei jährlich wiederkehrendem Verkauf solcher pyrotechnischen Gegenstände genügt eine einmalige Anzeige.

Volltext

Wenn Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 verkaufen möchten, müssen Sie die Aufnahme des Betriebs oder die Eröffnung einer Verkaufsstelle mindestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzeigen. Änderungen bei verantwortlichen Personen oder Vertretungsberechtigten sowie die Schließung des Verkaufs sind unverzüglich mitzuteilen. Bei jährlich wiederkehrendem Verkauf solcher pyrotechnischen Gegenstände genügt eine einmalige Anzeige.

Aufsichtspersonen für Verkauf und Aufbewahrung

Für jede Verkaufsstelle muss ausreichend Aufsichtspersonal für Verkauf und Aufbewahrung zur Verfügung stehen. Diese Personen sind durch innerbetriebliche Organisation mit der Aufsicht zu beauftragen und mindestens eine Person über 18 Jahre schriftlich zu bestellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Verkauf von Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 (Feuerwerk)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.

  • Folgen Sie dem Link zur Onlineanzeige (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Wenn Sie Anzeigen für mehrere Zweigniederlassungen oder Zweigstellen abgeben wollen, können Sie dies ebenfalls über die Onlineanzeige tun. Mehrfacheingaben werden hierbei weitgehend vermieden.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Erstellung der Onlineanzeige ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung Ihrer Onlineanzeige finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Sollten Sie die Onlineanzeige nicht nutzen wollen, steht Ihnen alternativ ein PDF-Formular zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vorlage der Anzeige: mindestens 2 Wochen vor Aufnahme des Verkaufs

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden