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Kindertagespflege, Erlaubnis beantragen

Sachsen 99071002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071002001000

Leistungsbezeichnung

Kindertagespflege, Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kindertagespflege, Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer als Tagesmutter oder Tagesvater (Kindertagespflegeperson) tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder

Volltext

Wer als Tagesmutter oder Tagesvater (Kindertagespflegeperson) tätig werden möchte, benötigt eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen. Sie betreuen Kinder

  • außerhalb der elterlichen Wohnung,
  • in anderen Räumen,
  • während eines Teils des Tages,
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich,
  • gegen Entgelt und
  • länger als drei Monate.

Hinweis: In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter drei Jahren betreut. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend ist aber auch eine Betreuung für ältere Kinder möglich.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen – unter anderem zählen dazu:

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Kurzlebenslauf
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweis Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
  • pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
    • Rahmenbedingungen
    • Familienstruktur
    • Zielen der pädagogischen Arbeit
    • Entwicklungsbedingungen der Kinder
    • Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
    • Gesundheitserziehung, Ernährung
    • Tagesablauf
    • Zielen und Formen der Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eignung als Kindertagespflegeperson sind unter anderem die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung. So werden zum Beispiel folgende Kriterien überprüft:

  • geeignetes häusliches Umfeld zur Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern (so gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot)
  • Qualifikation, die zur Kindertagesbetreuung befähigt
  • das Wohl des Pflegekindes muss gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.

  • Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt stellen oder persönlich zur Niederschrift geben
  • persönliche Eignung wird geprüft
  • Prüfung der vorhandenen Räumlichkeiten
  • bei Erfüllung der Voraussetzung Erteilung der Erlaubnis

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Pflegeerlaubnis: fünf Jahre gültig

Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden