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Wasserbuch, Einsicht und Auszug beantragen

Sachsen 99129010141000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129010141000

Leistungsbezeichnung

Wasserbuch, Einsicht und Auszug beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wasserbuch, Einsicht und Auszug beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

Volltext

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

Das Sächsische Wassergesetz erlaubt jedem den Einblick, der wasserrechtliche Angaben benötigt wie zum Beispiel zu Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Kläranlagen, Wasserkraftanlagen oder Grundwasser-Entnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (formlos)

Voraussetzungen

Um Dokumente einzusehen, auf die die Eintragung Bezug nimmt, müssen Sie ein rechtliches Interesse darlegen. Für bestimmte Dokumente ist die Einsichtnahme nur mit Zustimmung der oder des Berechtigten möglich.

Kosten

  • Einsicht in das digitale Wasserbuch: kostenlos
  • amtlicher Auszug aus dem Wasserbuch: Gebühren laut Sächsischem Kostenverzeichnis

Verfahrensablauf

Online-Recherchen im Wasserbuch sind bis auf Weiteres nicht möglich, das digitale Wasserbuch des Freistaates Sachsen wird derzeit überarbeitet.

Auszug aus dem Wasserbuch

  • Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle per Fax, E-Mail oder Brief einen amtlichen Auszug aus dem Wasserbuch.
  • Treffen Sie in Ihrem Schreiben Angaben zum betreffenden Gewässergebiet und / oder zum Rechtsinhaber (falls bekannt mit Wasserbuch-Nummer) und nennen Sie den Grund Ihrer Anfrage.
  • Die Wasserbehörde erstellt Ihnen die Ausdrucke und sendet Ihnen diese kostenpflichtig zu.

Tipp: Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Nehmen Sie gegebenenfalls vorab Einsicht in das Digitale Wasserbuch.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

     

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden