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Behinderung, Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragen

Sachsen 99015030017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015030017000

Leistungsbezeichnung

Behinderung, Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Behinderung, Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Regelungen.

Volltext

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Regelungen.

Um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu erhalten, können Sie die Gleichstellung Ihrer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 festgestellt wurde.

Für gleichgestellte behinderte Menschen gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen, mit Ausnahme des Anspruchs auf den Zusatzurlaub und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Diese Regelungen umfassen beispielsweise:

  • besonderen Kündigungsschutz,
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste und
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Feststellungsbescheid oder
  • sonstiger Bescheid über den Grad der Behinderung.

Voraussetzungen

Es besteht ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Gleichstellung können Sie bei der Agentur für Arbeit formlos (mündlich, telefonisch, schriftlich) einreichen.
  • Sie erhalten daraufhin ein Formular, welches ausgefüllt und zurückgeschickt wird.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Bescheid, ob diesem stattgegeben wurde.

Bearbeitungsdauer

In der Regel vier Wochen bis vier Monate.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Jugendliche und junge Erwachsene

Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene sind schwerbehinderten Menschen während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen gleichgestellt. Dies gilt auch, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Hierfür ist kein Antrag erforderlich.

Für gleichgestellte Jugendliche und junge Erwachsene gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht. Die ausbildenden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten trotzdem Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung vom Integrationsamt.

Rechtsbehelf

Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden