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Arbeitsgelegenheiten (AGH) vermitteln

Sachsen 99007032203000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99007032203000

Leistungsbezeichnung

Arbeitsgelegenheiten (AGH) vermitteln

Leistungsbezeichnung II

Arbeitsgelegenheiten (AGH) vermitteln

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Gewährung einer Leistung zur Eingliederung gemäß § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Volltext

Gewährung einer Leistung zur Eingliederung gemäß § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Eingliederungsleistung für ausgewählte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), bei der die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Tätigkeiten verrichten.

Die individuelle Zuweisungsdauer der eLb ist grundsätzlich auf insgesamt 24 Monate innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Seit dem 01.08.2016 kann die Teilnahme einmalig für zwölf weitere Monate verlängert werden. Zwingend werden in jedem Fall die Fördervoraussetzungen erneut geprüft, eine automatische Verlängerung der Zuweisung ist ausgeschlossen.

Ansprechstelle

Jobcenter

–> Dienststelle finden
  Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Das Jobcenter verfügt über Angaben und Nachweise der Qualifikation der Teilnehmenden. Sollte das Jobcenter trotzdem weitere Unterlagen benötigen, sind die Teilnehmenden zur Vorlage verpflichtet.

Voraussetzungen

  • Gefördert werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne §7 SGB II, die einer besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen.
  • Die Arbeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen.
  • Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erbracht werden kann.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Das zuständige Jobcenter wählt den Teilnehmer beziehungsweise die Teilnehmerin aus und schließt mit ihm bzw. ihr eine Eingliederungsvereinbarung ab.
  • In der Vereinbarung festgehalten sind die erforderlichen Maßnahmen und Leistungen, die bei der Wiedereingliederung in Arbeit helfen sollen.
  • Sie erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung.
  • Über Ihren Maßnahmenträger sind Sie unfallversichert.
  • Erhalten Sie vom Maßnahmenträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen behandelt und mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Dauer der Arbeitsgelegenheit: in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden