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Beschwerde über unerwünschte Telefonanrufe (Privathaushalte)

Sachsen 99109016176001 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109016176001

Leistungsbezeichnung

Beschwerde über unerwünschte Telefonanrufe (Privathaushalte)

Leistungsbezeichnung II

Beschwerde über unerwünschte Telefonanrufe (Privathaushalte)

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Unverlangte Werbeanrufe sind unzulässig und zudem wettbewerbswidrig. Nur wenn Sie als Kunde* Ihr Einverständnis zur Nutzung Ihrer Daten gegeben haben, dürfen Sie zu Werbezwecken angerufen werden.

Volltext

Unverlangte Werbeanrufe sind unzulässig und zudem wettbewerbswidrig. Nur wenn Sie als Kunde* Ihr Einverständnis zur Nutzung Ihrer Daten gegeben haben, dürfen Sie zu Werbezwecken angerufen werden.

Als Verbraucher können Sie den Anrufer auffordern, Sie nicht mehr ohne Ihr Einverständnis anzurufen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Diese kann die anrufende Firma unter bestimmten Umständen abmahnen (einen "Unterlassungsanspruch" geltend machen).

Wann ist ein Werbeanruf zulässig?

  • wenn Sie die anrufende Firma ausdrücklich telefonisch oder schriftlich um telefonische Informationen zu einem Produkt / einer Dienstleistung gebeten haben
  • wenn Sie Ihr Einverständnis durch "schlüssiges Verhalten" zeigen. Das heißt: Sie sind Kunde der anrufenden Firma, haben mit dieser einen Vertrag abgeschlossen und Ihre Rufnummer mitgeteilt. Allerdings sind Werbeanrufe auch dann nur in dem Ausmaß zulässig, in dem sie das bereits bestehende Vertragsverhältnis betreffen

Beispiel: Ihr Anbieter von Telekommunikationsdiensten, mit dem Sie einen Vertrag über einen Festnetzanschluss abgeschlossen haben, darf nicht bei Ihnen anrufen, um für einen Mobilfunkvertrag zu werben.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

Notizen wie unter Verfahrensablauf dargestellt.

Voraussetzungen

Sie erhalten einen Werbeanruf, ohne Ihr Einverständnis erklärt zu haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Falls Sie von einer Firma einen Werbeanruf ohne Ihr Einverständnis erhalten haben, sollten Sie folgende Angaben an die Verbraucherzentrale weitergeben:

  • Name der Firma
  • Name des Anrufers
  • Datum des Anrufs
  • Uhrzeit des Anrufs
  • Grund des Anrufs

In besonders schwerwiegenden Fällen wird die Verbraucherzentrale die Firma dazu auffordern, künftig keine unerbetenen Werbeanrufe zu tätigen. Erklärt die Firma sich hierzu nicht bereit, kann die Verbraucherzentrale den wettbewerbsrechtlichen Anspruch gegen die Firma gerichtlich durchsetzen.

Hält sich die Firma nicht an ihre Erklärung oder an die gerichtliche Entscheidung, muss sie eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld zahlen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden