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Ehrenamtsförderung "Wir für Sachsen" beantragen

Sachsen 99030003027000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030003027000

Leistungsbezeichnung

Ehrenamtsförderung "Wir für Sachsen" beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ehrenamtsförderung "Wir für Sachsen" beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen" das bürgerschaftliche Engagement. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine pauschale, monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), teilweise abgedeckt.

Volltext

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil 2, Buchstabe A, Ziffer I. der Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus)

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des Programms "Wir für Sachsen" das bürgerschaftliche Engagement. Über das Programm können ehrenamtlich Engagierte auf Antrag eine pauschale, monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Damit werden Sachausgaben, die für das jeweilige Ehrenamt notwendig sind (wie zum Beispiel Fahrtkosten und Büroausgaben), teilweise abgedeckt.

Das Verfahren wird ausschließlich digital durchgeführt.

Für welche Bereiche ist eine Förderung möglich?

Gefördert werden kann das ehrenamtliche Engagement in Projekten, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Engagment für Kinder und Jugendliche,
  • Engagement für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen,
  • Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Hilfe für Menschen in Notsituationen,
  • Engagement für Demokratie und Gesellschaft,
  • Umwelt-, Klima- und Naturschutz,
  • Kultur, Soziokultur,
  • Bildung,
  • Heimat- und Brauchtumspflege,
  • Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen.
  • Gesundheitsförderung,
  • Sport,
  • Verkehrssicherheit und Mobilität,

Auf welchen Grundsätzen beruht bürgerschaftliches Engagement?

Bürgerschaftliches Engagement ist

  • freiwillig,
  • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet,
  • gemeinwohlorientiert,
  • öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum angesiedelt und
  • wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt.

Wer begleitet die Fördermittelvergabe?

Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger) erhalten die Zuwendung zentral über die Bürgerstiftung Dresden. Ein Landesbeirat gibt grundsätzliche Anregungen für die Umsetzung des Programms im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Darüber hinaus können Regionalbeiräte die Bürgerstiftung Dresden bei der Entscheidung beraten.

Konditionen

Art der Förderung

  • Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung

Höhe

  • pauschale monatliche Aufwandsentschädigung je Person von EUR 35,00 bis zu EUR 45,00;
  • die konkrete Höhe für das jeweilige Förderjahr wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel sowie des Antragsvolumens festgelegt.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Bennennung aller erforderlicher Unterlagen wird Ihnen im Förderportal des Programms "Wir für Sachsen" angezeigt (siehe–> Weitere Informationen)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger):

  • die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
  • Vereine, Verbände sowie Stiftungen und andere juristische Personen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Projektträger verwenden die Zuwendung zur Erstattung von Aufwendungen der in ihren Projekten tätigen Ehrenamtlichen.

Voraussetzungen bei Ehrenamtlichen Projektträgern

Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn

  • das bürgerschaftliche Engagement des einzelnen Ehrenamtlichen durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträgt,
  • die betreffenden Ehrenamtlichen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben,
  • die betreffenden Ehrenamtlichen nicht beim Projektträger im selben Tätigkeitsbereich hauptamtlich beschäftigt sind und
  • diese Ehrenamtlichen nicht für denselben Zweck oder für dieselbe ehrenamtliche Tätigkeit und denselben Zeitraum bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden. Zulässig ist eine Erhöhung der Pauschale aus Eigen- oder Drittmitteln bis zur Höhe von insgesamt 70 Euro pro Monat.

Von der Förderung ausgeschlossen:

Die Auschschlusskriterien finden Sie im Merkblatt "Wir für Sachsen – Ausschlusskriterien" (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Projektträger reichen ihren Antrag ausschließlich online über das Förderportal des Programms "Wir für Sachsen" ein (siehe –> Weitere Informationen).
  • Bearbeitung der Anträge durch die Bürgerstiftung Dresden.
  • Der Projektträger und die Bürgerstiftung Dresden schließen einen Zuwendungsvertrag ab. Dieser wird im Förderportal des Programms "Wir für Sachsen" zur Verfügung gestellt.
  • Die Projektträger fordern die Zuwendung über das Förderportal des Programms "Wir für Sachsen" an.
  • Innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes reicht der Projektträger einen einfachen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Nachweis der Ausreichnung der bewilligten Mittel an die Ehrenamtlichen über das Förderportal des Programms "Wir für Sachsen" ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anträge für das jeweilige Folgejahr können vom 01.09. bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden