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Start-up-Förderung beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Sachsen 99078003080000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078003080000

Leistungsbezeichnung

Start-up-Förderung beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Leistungsbezeichnung II

Start-up-Förderung beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.

Volltext

Antrag auf Gewährung eines Nachrangdarlehens in Verbindung mit einem Zuschuss aus dem Zweckvermögen des Bundes

Agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Innovationsgutscheins beantragen. Die Rentenbank reicht die Kombination aus Förderkredit und Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank.

Förderfähig sind agrarnahe Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee in der Frühfinanzierungsphase. Ziel ist es, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu erhöhen.

Konditionen

Art der Förderung

Nachrangdarlehen

  • bis zu EUR 800.000
  • Laufzeiten von zwei bis zehn Jahren
  • zehn Prozent Eigenmittel notwendig

Zuschuss

  • bis zu 90 % für notwendige Ausgaben für Beratungsleistungen
  • begrenzt auf 15 % der Darlehenssumme, maximal EUR 50.000
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Landwirtschaftliche Rentenbank mit.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

innovative kleine Unternehmen (KU,

  • aus dem agrarnahen Wirtschaftsbereich,
  • die nicht an der Börse notiert sind,
  • bis zu fünf Jahre nach Gründung

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Prüfen Sie die detaillierten Voraussetzungen anhand der 'Checkliste Förderfähigkeit' im Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Erfüllt Ihr Unternehmen die Förder-Voraussetzungen, nehmen Sie Kontakt zur Rentenbank auf. Die Rentenbank berät Sie und informiert über die weiteren Schritte zur Antragstellung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antragstellung: vor Beginn Ihres Vorhabens
  • Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

       

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden