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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Sachsen 99089010012000 Typ 3, Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089010012000

Leistungsbezeichnung

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Leistungsbezeichnung II

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3, Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Handlungsgrundlage

Teaser

Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Volltext

Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.

Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck (Waffenrechtliche Erlaubnis, Antrag)
  • Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitführen wollen
  • Lichtbild (Porträt)

Voraussetzungen

Sie müssen zum Besitz der Waffen berechtigt sein, die Sie in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen lassen wollen.

Kosten

  • Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP): EUR 80,00
  • Ein- und Austragungen von Waffen im EFP: EUR 35,00 je Waffe

Verfahrensablauf

  • Den Europäischen Feuerwaffenpass beantragen Sie bitte ausschließlich auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular. Sollte er hier nicht verfügbar sein, erhalten Sie den Vordruck bei der zuständigen Stelle.
  • Füllen Sie auf dem Antrag die entsprechenden Felder aus und reichen Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ordnungsbehörde ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Geltungsdauer: fünf Jahre
(zweimalige Verlängerung um jeweils fünf Jahre möglich)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  ­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden