Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wirtschaftsprüfer, Bestellung beantragen

Sachsen 99132006061000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132006061000

Leistungsbezeichnung

Wirtschaftsprüfer, Bestellung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wirtschaftsprüfer, Bestellung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wirtschaftsprüfer* müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend.

Volltext

Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer nach §§ 15 f. Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)

Wirtschaftsprüfer* müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend.

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. Wenn zwischen bestandenem Examen und gewünschter Berufsaufnahme mehr als fünf Jahre liegen, müssen Sie gegebenenfalls eine weitere Prüfung machen.

Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem, ihre Mitglieder beruflich zu beraten, bei Streitigkeiten unter Mitgliedern beziehungsweise zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer einschließlich der dazugehörigen Erklärung
  • Nachweis bestandener Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
    • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
  • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer
  • Wenn Sie angestellt sind, zusätzlich: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Wenn Sie in eigener Praxis, als Partner einer Partnergesellschaft oder Gesellschafter einer anderen Personengesellschaft ohne Anerkennung als Berufsgenossenschaft tätig sind, zusätzlich: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
  • gegebenenfalls erweiterte Liste der Sozien
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer

Voraussetzungen

bestandene Prüfung als Wirtschaftsprüfer

Kosten

  • Verfahrensgebühr: EUR 230,00 (EUR 400,00 Wiederbestellung)
  • Jahresbeitrag für die Kammermitgliedschaft
    (Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.)

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung verwenden Sie bitte die Formulare der Wirtschaftsprüferkammer (Link "Bestellung / Wiederbestellung Wirtschaftsprüfer"). Detaillierte Hinweise zum Ablauf erhalten Sie in Merkblättern zum Anerkennungsverfahren.

  • Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.
  • Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt.

Hinweis: Sie werden als Wirtschaftsprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

Als Wirtschaftsprüfer dürfen Sie nicht Angestellter bei Buchprüfungsgesellschaften, Steuerberatungsgesellschaften oder Rechtsanwaltgesellschaften sein, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter.

Als Angehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates müssen Sie nachweisen, dass Sie über die Berechtigung zu gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen verfügen und die Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung vorlegen. Die Eignungsprüfung müssen Sie vor der Prüfungskommission ablegen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

 Klage beim Verwaltungsgericht, näheres im Bescheid

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden