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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Anerkennung beantragen

Sachsen 99132002016000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132002016000

Leistungsbezeichnung

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers* kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft bedarf der staatlichen Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Volltext

Antrag auf Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach §§ 27 ff. Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers* kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft bedarf der staatlichen Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernde Personenbezeichnung, es sind damit immer Männer u n d Frauen gemeint. – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (vorläufige Deckungszusage des Berufshaftpflichtversicherers),
  • Nachweis der Einzahlung des Mindestkapitals; bei Bargründung: Nachweis durch Vorlage einer Bankbestätigung oder eines Kontoauszugs,
  • bei Anerkennung einer bereits bestehenden Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Zwischenabschluss nicht älter als drei Monate,
  • Erklärung eines jeden Gesellschafters, dass er die Anteile an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten hält. Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Gesellschaftsvertrag ein entsprechendes Verbot enthält,
  • Anstellungsverträge der in der Gesellschaft tätigen Gesellschafter, die keine Wirtschaftsprüfer sind (vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Steuerbevollmächtigte etc.), und die nicht gesetzliche Vertreter sind sowie
  • Bescheinigungen ausländischer Berufsorganisationen bzgl. der Zulassung bzw. Anerkennung der EU/EWR-Abschlussprüfer und EU/EWR-Prüfungsgesellschaften

Voraussetzungen

Details lesen Sie in den Merkblättern auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.

Kosten

EUR 1.000

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Wirtschaftsprüferkammer zur Durchsicht einzureichen. Daraufhin kann die gegebenenfalls erforderliche notarielle Beurkundung erfolgen.

  • Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Wirtschaftsprüferkammer und fügen die erforderlichen Nachweise bei. Den Antrag können Sie auf der Homepage www.wpk.de im Bereich „Meine WPK“ stellen, für den Sie sich mit Ihrer Registernummer und Ihrem Passwort einloggen. Dort erhalten Sie auch das Merkblatt zur Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Nach der Eintragung im Handels- bzw. im Partnerschaftsregister erkennt die Wirtschaftsprüferkammer die Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch Ausstellung einer Anerkennungsurkunde an.

Bearbeitungsdauer

ca. zwei Monate (abhängig von der Dauer des Eintragungsverfahrens im Handels- bzw. Partnerschaftsregister)

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage, Näheres im Bescheid.

 

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden