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Jagdschein beantragen

Sachsen 99067004001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004001000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Jagdschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

Volltext

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)
  • zwei Lichtbilder
  • Personalausweis
  • Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

Kosten

Verwaltungsgebühr

  • Jahresjagdschein: EUR 70,00
  • Tagesjagdschein: EUR 25,00
  • Jugendjagdschein: EUR 20,00

Jagdabgabe (zusätzlich)

  • Jahresjagdschein: EUR 20,00 / Gültigkeitsjahr
  • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00

Verfahrensablauf

Den Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen; zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.

  • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.
  • Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.
  • Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Gültigkeit

  • Jahresjagdschein: bis zu drei Jagdjahre
  • Tagesjagdschein: 14 Tage
  • Jugendjagdschein: ein Jagdjahr

Dauer Jagdjahr: 01.04. - 31.03.

Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Jugendjagdschein

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.

Rechtsbehelf

­Widerspruch, Näheres im Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden