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Zahnärztliche Prüfung (ZÄP), Zulassung beantragen

Sachsen 99018094007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018094007000

Leistungsbezeichnung

Zahnärztliche Prüfung (ZÄP), Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zahnärztliche Prüfung (ZÄP), Zulassung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die zahnärztliche Ausbildung schließt in Sachsen eine Zahnärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission der Landesdirektion Sachsen für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden ein.

Volltext

Die zahnärztliche Ausbildung schließt in Sachsen eine Zahnärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission der Landesdirektion Sachsen für die Zahnärztliche Prüfung (ZÄP) an den Universitäten Leipzig und Dresden ein.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von zehn Semestern (Regelstudienzeit einschließlich Prüfungszeit: zehn Semester und sechs Monate) an einer wissenschaftlichen Hochschule, eine Ausbildung in Erster Hilfe, einen Pflegedienst von einem Monat, einer Famulatur von vier Wochen und die Zahnärztliche Prüfung. Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus:

  • dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1),
  • dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2) und
  • dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3).

Die Zulassung beantragen sie für jeden Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einzeln. Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt. Das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe bestellt Vorsitzende, Mitglieder und deren Stellvertreter. Das Landesprüfungsamt kann zudem Vertreter zu den Prüfungen entsenden.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises / Identitätsausweises (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • bei Namensänderung: Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • die Hochschulzugangsberechtigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Bescheinigungen über die die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen

Weitere Unterlagen sind im Antragsformular genannt.

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO), sie sind im jeweiligen Antragsformular aufgeführt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Zahnärztlichen Prüfung beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle. Verwenden Sie das für die jeweilige Prüfung vorgeschriebene Formular.

  • Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote) oder direkt bei der zuständigen Stelle.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Nach der Prüfung erhalten schriftlich Bescheid über die Prüfungszulassung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Anmeldeschluss für den jeweiligen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung: 10.01. / 10.06.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden