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Steuerschuld, Stundung auf Antrag

Sachsen 99102135017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102135017000

Leistungsbezeichnung

Steuerschuld, Stundung auf Antrag

Leistungsbezeichnung II

Steuerschuld, Stundung auf Antrag

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Steuern (zum Beispiel Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) können bei Vorliegen einer erheblichen Härte gestundet werden, sofern der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Gewährung der Stundung einer Steuerschuld ist eine Einzelfallentscheidung, die im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde beziehungsweise der Gemeindeverwaltung liegt.

Volltext

Steuern (zum Beispiel Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) können bei Vorliegen einer erheblichen Härte gestundet werden, sofern der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Gewährung der Stundung einer Steuerschuld ist eine Einzelfallentscheidung, die im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde beziehungsweise der Gemeindeverwaltung liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (in der Regel durch formloses Schreiben)
  • Nachweise zu den geltend gemachten Stundungsgründen (zum Beispiel Angaben zu den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen)

Voraussetzungen

  • Zahlung der Steuer bei Fälligkeit bedeutet eine erhebliche Härte
  • Steueranspruch erscheint durch die Stundung nicht gefährdet

Kosten

keine

Hinweis: Wurde Ihnen Stundung gewährt, zahlen Sie für jeden vollen Monat der Stundung 0,5 Prozent Zinsen für den gestundeten Betrag. Im Ausnahmefall kann die Stundung auch zinslos erfolgen. Die Entscheidung trifft die zuständige Finanzbehörde beziehungsweise Gemeindeverwaltung.

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Stundung kann durch formloses Schreiben gestellt werden. Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Behörde auf und erkundigen Sie sich, welche Angaben und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen und welche Fristen Sie einhalten müssen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

­

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Einspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden