Wunschkennzeichen, Reservierung verlängern
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- Anlage 2 FZV – Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Sie haben sich ein Wunschkennzeichen reservieren lassen, aber die Anmeldung des Fahrzeugs verzögert sich? Bei den meisten Kfz-Zulassungsbehörden können Sie eine Verlängerung der Reservierung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Reservierungsdauer und die mögliche Verlängerung des Reservierungszeitraumes in den einzelnen Kfz-Zulassungsbehörden sehr unterschiedlich geregelt sein kann.
Hinweis: Auch bei einer Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die spätere Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.
- für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
- für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60
Die Verlängerung der Reservierung können Sie je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online beantragen.
Wie lange ein Kennzeichen reserviert werden kann und um welchen Zeitraum sich die Reservierung verlängern lässt, hängt von der Regelung in der jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörde ab. Die genauen Zeiträume erfragen Sie am besten dort.