Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

IHK-Berufe, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen

Sachsen 99019006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019006016000

Leistungsbezeichnung

IHK-Berufe, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen

Leistungsbezeichnung II

IHK-Berufe, Anerkennung von Berufsabschlüssen und Zeugnissen nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie als Spätaussiedler Berechtigter gemäß Bundesvertriebenengesetz sind, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Spätaussiedler Berechtigter gemäß Bundesvertriebenengesetz sind, können Sie bei der örtlich zuständigen IHK die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Berufsabschluss beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gleichstellung/Anerkennung, schriftlich und eigenhändig unterschieben
  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • amtliche Dokumente bei Namensänderung (zum Beispiel Eheurkunde, Standesamtsdokumente)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • amtlich beglaubigte Kopie des Bundesvertriebenenausweises
  • deutsche Übersetzung der Originalurkunde und des Originalzeugnisses durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer
  • Arbeitsbuch mit deutscher Übersetzung
  • Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde

Hinweis: Alle Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen; Übersetzungen müssen durch einen öffentlich bestellten Übersetzer erfolgen.

Voraussetzungen

­­

Kosten

Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz ist die Anerkennung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen kostenfrei, wenn der Antrag innerhalb von drei Jahren ab Beginn des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik gestellt wird.

Ansonsten wird für die Prüfung und Bearbeitung des Antrages je nach Gebührentarif der zuständigen IHK eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 bis EUR 60,00 erhoben.

Verfahrensablauf

Das vollständige ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen können

  • per Fax oder
  • per Post zurückgesandt bzw.
  • persönlich abgegeben werden,
  • per E-Mail eingereicht werden, jedoch nur dann, wenn Sie das Formular elektronisch qualifiziert signieren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Dauer des Anerkennungsverfahrens bei den zuständigen Stellen differiert, beträgt jedoch im Höchstfall bis zu acht Monate, da der jeweilige Einzelfall geprüft werden muss.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden