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Zweigniederlassung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) mit Hauptniederlassung im Ausland anmelden

Sachsen 99044001060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99044001060001

Leistungsbezeichnung

Zweigniederlassung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) mit Hauptniederlassung im Ausland anmelden

Leistungsbezeichnung II

Zweigniederlassung einer Europäischen Genossenschaft (SCE) mit Hauptniederlassung im Ausland anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eine Europäische Genossenschaft (SCE) mit Hauptniederlassung in einem anderen Staat der Europäischen Union hat die Möglichkeit, in Deutschland eine Zweigniederlassung zu errichten. Sie muss in das deutsche Genossenschaftsregister eingetragen werden. 

Volltext

Eine Europäische Genossenschaft (SCE) mit Hauptniederlassung in einem anderen Staat der Europäischen Union hat die Möglichkeit, in Deutschland eine Zweigniederlassung zu errichten. Sie muss in das deutsche Genossenschaftsregister eingetragen werden. 

Die Eintragung erfolgt über einen Notar* bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung entsteht.

Zudem ist es erforderlich, für die Zweigniederlassung beim Gewerbeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ein Gewerbe anzumelden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Angaben zur Anmeldung erforderlich sind, teilt Ihnen der Notar beziehungsweise der Einheitliche Ansprechpartner mit.

Voraussetzungen

Errichtung einer Hauptniederlassung im EU-Ausland.

Kosten

  • Gebühr für die Eintragung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen
  • Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zur Anmeldung an einen Notar Ihrer Wahl. Zur Antragstellung können Sie auch die Dienstleistung des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen.

Änderungen zur SCE-Zweigniederlassung, so etwa der Anschrift oder der Vertretungsberechtigten, melden Sie unverzüglich in gleicher Weise zur Eintragung in das Register an.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Lehnt das Registergericht die Eintragung einer Zweitniederlassung Ihrer Europäischen Genossenschaft in Deutschland in das Genossenschaftsregister ab, so kann nach § 382 Absatz 4 Satz 2 FamFG eine Beschwerde gemäß § 58 Absatz 1 FamFG oder gegebenenfalls eine Rechtsbeschwerde nach § 70 Absatz 1 FamFG eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden