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Berufliche Bildung, Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk beantragen (ESF) (SAB)

Sachsen 99131014000000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131014000000

Leistungsbezeichnung

Berufliche Bildung, Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk beantragen (ESF) (SAB)

Leistungsbezeichnung II

Berufliche Bildung, Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk beantragen (ESF) (SAB)

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:

Volltext

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2G der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Auszubildenden:

  • Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung
  • Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden

Konditionen

Art der Förderung
Festbetrag (nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

Pauschalen

  • für Lehrgänge: branchenabhängig bis zu EUR 46,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche
  • für die Unterbringung; branchenabhängig bis zu EUR 61,00 je Teilnehmer/Lehrgangswoche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab (SAB: Bereich Mietwohnungsbau).

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Handwerkskammern (HWK) im Freistaat Sachsen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden