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Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung beantragen

Sachsen 99108012005003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005003

Leistungsbezeichnung

Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Teaser

14 Tage vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,

Volltext

14 Tage vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,

  • wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
  • ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
  • ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind
  • für welchen Zeitraum die Arbeitsstelle genehmigt wird.

Erforderliche Unterlagen

Bitte benutzen Sie zur Beantragung das unter "Formulare und Onlinedienste" bereitgestellte Formular.

 

Folgende Planunterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Lageplan
  • Regel- oder Beschilderungsplan
  • Umleitungsplan

Die Pläne sollen enthalten:

  • den Straßenabschnitt
  • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und -anlagen
  • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
  • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll

Voraussetzungen

Sie benötigen im Rahmen einer Baumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Kosten

Es entstehen Kosten nach Bearbeitungsaufwand in Höhe von 51,20 Euro pro Stunde.

Verfahrensablauf

Nach wöchentlicher Verkehrslenkung (donnerstags) kann die Genehmigung erteilt werden. In dieser Verkehrslenkung werden der Baulastträger, sowie die Polizei angehört.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Beantragung 14 Tage vor Baubeginn

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden