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Kinderwunschbehandlung, Förderung beantragen

Sachsen 99134005017000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134005017000

Leistungsbezeichnung

Kinderwunschbehandlung, Förderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kinderwunschbehandlung, Förderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Hinweis: ab dem 01.02.2024 stehen für die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion keine Bundesmittel zur Verfügung. Es kann nur eine anteilige Förderung aus Landesmitteln des Freistaates Sachsen erfolgen.

Volltext

Hinweis: ab dem 01.02.2024 stehen für die Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion keine Bundesmittel zur Verfügung. Es kann nur eine anteilige Förderung aus Landesmitteln des Freistaates Sachsen erfolgen.

Damit halbieren sich die nachstehend aufgeführten Höchstsätze gemäß Richtlinie Familienförderung vom 06.07.2023 (RL Familienförderung).

Der Freistaat Sachsen kann auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten der ersten vier Kinderwunschbehandlungen gewähren. Gefördert werden In-Vitro-Fertilisations(IVF)- und Intrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI)- Behandlungen.

Konditionen (Bundes- und Landesförderung)

Art der Förderung

nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Ehepaare

Höhe
bis zu 50 % des Eigenanteils

Höchstbetrag

  • für die erste bis dritte IVF-Behandlung je EUR 750,00
  • für die erste bis dritte ICSI-Behandlung je EUR 900,00
  • für die vierte IVF-Behandlung EUR 1.600,00
  • für die vierte ICSI-Behandlung EUR 1.800,00

Paare

Erster bis dritter Versuch

Höhe

  • bis zu 25 % des Selbstkostenanteils beim ersten bis dritten Versuch

Höchstbetrag

  • für die IVF-Behandlung je EUR 750,00
  • für die ICSI-Behandlung je EUR 900,00

Vierter Versuch

Höhe

  • bis zu 50 % des Selbstkostenanteils

Höchstbetrag

  • für IVF-Behandlung EUR 1.600,00
  • für ICSI-Behandlung EUR 1.800,00

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Behandlungsplan (mit Kostenvoranschlag)
  • Kostenübernahmeerklärung beziehungsweise einen Negativbescheid der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beihilfe/Heilfürsorgestelle oder der privaten Krankenversicherung

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie auch im jeweiligen Antragsvordruck. Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der zuständigen Stelle ab.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellenden haben beide ihren Hauptwohnsitz in Sachsen.
  • Sie sind mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner verheiratet oder leben in eheähnlicher Gemeinschaft (nichteheliche Lebensgemeinschaft) zusammen.
  • Die Behandlung wird einer zugelassenen Einrichtung oder Praxis, die in Sachsen, in einem an Sachsen angrenzenden Bundesland oder in Berlin liegt, durchgeführt.
  • Es soll eine IVF-Behandlung (In-Vitro-Fertilisation) oder eine ICSI-Behandlung (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) erfolgen.
  • Ihr Alter liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr (Frau) beziehungsweise zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr (Mann).
  • Sie erfüllen als Paar im Übrigen die Voraussetzungen des SGB IV, unabhängig vom Bestehen einer Ehe.

Kosten

variabel

Wichtig: Informieren Sie sich bitte bei Ihrer behandelnden medizinischen Einrichtung über die Höhe der Ihnen entstehenden Kosten sowie bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle über eine mögliche Kostenübernahme.

Verfahrensablauf

Wichtig: Folgender zeitlicher Ablauf ist zu beachten:

  1. Lassen Sie einen Behandlungsplan (mit Kostenvoranschlag) durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt erstellen.
  2. Holen Sie eine Kostenübernahmeerklärung beziehungsweise einen Negativbescheid der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beihilfe/Heilfürsorgestelle oder der privaten Krankenversicherung ein.
  3. Beantragen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung schriftlich auf den vorgesehenen Vordrucken. Das jeweilige Formular beziehen Sie online hier über Amt24 (siehe -> Formulare und weitere Angebote).
  4. Füllen Sie das Antragsformular bitte vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit dem Behandlungsplan (mit Kostenvoranschlag), der Kostenübernahme-Erklärung und den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie auch im jeweiligen Antragsvordruck. Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der zuständigen Stelle ab.
  5. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten.

Hinweis: Erst wenn ein positiver Bescheid (Bewilligungsbescheid) über die Gewährung einer Zuwendung schriftlich zugegangen ist, kann mit der eigentlichen ärztlichen Behandlung begonnen werden. Das heißt, der Behandlungsvertrag kann abgeschlossen werden oder die Patientenerklärung zwischen Patientinnen oder Patienten und Ärztin oder Arzt kann abgegeben werden bzw. im Rahmen der Behandlung ausgestellte Rezepte können in der Apotheke eingelöst werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragstellung: vor Behandlungsbeginn

Hinweis: Als Behandlungsbeginn gilt der Tag, an dem das Rezept für die Hormonbehandlung eingelöst wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden