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Wettveranstalter, Zulassung beantragen

Sachsen 99089049001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089049001000

Leistungsbezeichnung

Wettveranstalter, Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wettveranstalter, Zulassung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie als Verein das Unternehmen eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde betreiben wollen, bedarf es dafür einer Erlaubnis, einer sogenannte Konzession. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Antrag auf Erteilung der Totalisatorenkonzession für Wettveranstaltungen nach §§ 1ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG)

Wenn Sie als Verein das Unternehmen eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde betreiben wollen, bedarf es dafür einer Erlaubnis, einer sogenannte Konzession. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Hinweis: Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sportwetten selbst liegt im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vereinssatzung
  • Nachweise der Förderung der Landespferdezucht

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigte: ausschließlich Renn- oder Pferdezuchtvereine (eingetragener Verein)
  • ausschließlicher Zweck des Vereins laut Satzung: Förderung der Landespferdezucht unter anderem durch Veranstaltung von Leistungsprüfungen für Pferde

Kosten

  • Totalisatorenkonzession: von EUR 150,00 bis EUR 1.800,00
  • Änderung: von EUR 50,00 bis EUR 600,00

Verfahrensablauf

  1. Die Erteilung einer Konzession beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle.
  2. Die zuständige Stelle fordert Sie auf, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
  3. Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und die notwendigen Beteiligten angehört.
  4. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den beantragten Genehmigungsbescheid für die Totalisatorenerlaubnis.

Bearbeitungsdauer

aufwandsabhängig

Frist

  • Gültigkeit: 1 Jahr

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden