Wettveranstalter, Zulassung beantragen
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- §§ 1 ff. Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
- §§ 2, 3 Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – lfd. Nr. 47 Glücksspiele, Rennwetten und Lotterien
Wenn Sie als Verein das Unternehmen eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde betreiben wollen, bedarf es dafür einer Erlaubnis, einer sogenannte Konzession. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Antrag auf Erteilung der Totalisatorenkonzession für Wettveranstaltungen nach §§ 1ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG)
Wenn Sie als Verein das Unternehmen eines Totalisators aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde betreiben wollen, bedarf es dafür einer Erlaubnis, einer sogenannte Konzession. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Hinweis: Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sportwetten selbst liegt im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.
- Antragsberechtigte: ausschließlich Renn- oder Pferdezuchtvereine (eingetragener Verein)
- ausschließlicher Zweck des Vereins laut Satzung: Förderung der Landespferdezucht unter anderem durch Veranstaltung von Leistungsprüfungen für Pferde
- Totalisatorenkonzession: von EUR 150,00 bis EUR 1.800,00
- Änderung: von EUR 50,00 bis EUR 600,00
- Die Erteilung einer Konzession beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle fordert Sie auf, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
- Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und die notwendigen Beteiligten angehört.
- Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den beantragten Genehmigungsbescheid für die Totalisatorenerlaubnis.