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IHK-Berufe, Weiterbildungsprüfung ablegen

Sachsen 99131002031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131002031000

Leistungsbezeichnung

IHK-Berufe, Weiterbildungsprüfung ablegen

Leistungsbezeichnung II

IHK-Berufe, Weiterbildungsprüfung ablegen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben. Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister*, Fachwirt, Betriebswirt beziehungsweise den Bachelor / Master Professional erwerben.

Volltext

Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben. Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister*, Fachwirt, Betriebswirt beziehungsweise den Bachelor / Master Professional erwerben.

Je nach Region sind die unterschiedlichen Stellen der Industrie- und Handelskammern in Sachsen zuständig. Die zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.

  • Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
  • Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.

Tipp: Sie sollten sich inhaltlich gut auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
  • tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
  • gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber

Voraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt

  • In der Regel müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen, um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können,
  • dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie gegebenenfalls weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen oder über Arbeitserfahrung verfügen.

Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne über die jeweiligen Voraussetzungen.

Kosten

variiert je nach fachkundiger Stelle

Verfahrensablauf

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

  • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher). Schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfungen finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistung.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

Hinweis: Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Bearbeitungsdauer

sechs bis zwölf Monate

Frist

  • Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin.
  • Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden