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Vornamensortierung, Reihenfolge mehrerer Vornamen ändern

Sachsen 99083002011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083002011001

Leistungsbezeichnung

Vornamensortierung, Reihenfolge mehrerer Vornamen ändern

Leistungsbezeichnung II

Vornamensortierung, Reihenfolge mehrerer Vornamen ändern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben mehrere Vornamen und möchten eine neue Reihenfolge festlegen? Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen. Eine Änderung der Schreibweise, ein Hinzufügen oder Weglassen eines Vornamens ist dabei nicht möglich.

Volltext

Sie haben mehrere Vornamen und möchten eine neue Reihenfolge festlegen? Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen. Eine Änderung der Schreibweise, ein Hinzufügen oder Weglassen eines Vornamens ist dabei nicht möglich.

Hinweis:

  • Welcher/welche von mehreren Vornamen als Rufname verwendet, ist den Eltern beziehungsweise später dem Namensträger freigestellt.
  • Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.

Ansprechstelle

Zuständig für die Beurkundung ist:

das Standesamt des Geburtsortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person

  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
  • Ergibt sich danach für Sie keine Zuständigkeit, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin:

---> Standesamt I Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis)
  • Nachweis über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (zum Beispiel Personalausweis, Meldebescheinigung)
  • beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Abgabe der Namenserklärung

  • besitzt die betroffene Person mehrere Vornamen,
  • besitzt die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • ist asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder
  • ist ausländischer Flüchtling und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.

Hinweis: Kinder ab dem 14. Lebensjahr geben die Erklärung selbst ab. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.

Kosten

  • Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung/Zustimmung zur Vornamenssortierung EUR: 30,00
  • wenn kein inländischer Geburteneintrag vorliegt, zusätzlich 35,00 EUR
  • Aktuelle Urkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister 15,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung mit der neuen Festlegung der Reihenfolge muss öffentlich beglaubigt werden.
  • Zuständig für die Entgegennahme ist das Standesamt, das ihren Geburtenregistereintrag führt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden