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Pflanzenschutzmittel-Anwendung im Einzelfall beantragen

Sachsen 99093010001002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093010001002

Leistungsbezeichnung

Pflanzenschutzmittel-Anwendung im Einzelfall beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pflanzenschutzmittel-Anwendung im Einzelfall beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie ein Pflanzenschutzmittel in einem Anwendungsgebiet einsetzen möchten, für das es keine Zulassung gibt, dann können Sie dies im Einzelfall bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Die Genehmigung wird ausschließlich beruflichen Anwendern in land- oder forstwirtschaftlichen sowie Gartenbaubetrieben erteilt.

Volltext

Wenn Sie ein Pflanzenschutzmittel in einem Anwendungsgebiet einsetzen möchten, für das es keine Zulassung gibt, dann können Sie dies im Einzelfall bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Die Genehmigung wird ausschließlich beruflichen Anwendern in land- oder forstwirtschaftlichen sowie Gartenbaubetrieben erteilt.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den Anwendungsgebieten angewendet werden, die in der Zulassung festgelegt und in der Gebrauchsanleitung angegeben sind. Für kleine Kulturen gibt es meist nur wenige zugelassene Pflanzenschutzmittel. Deshalb entstehen Bekämpfungslücken. Für weitere notwendige Anwendungen kann der Betrieb bzw. der Anwender einen Antrag auf Genehmigung im Einzelfall stellen.

Sammelanträge sind möglich, wenn sie durch juristische Personen, zum Beispiel Verbände gestellt werden, deren Mitglieder Anwender sind.

Eine Genehmigung darf nicht für die Behandlung von Saatgut erteilt werden, es sei denn, das behandelte Saatgut soll ausschließlich im eigenen Betrieb verwendet werden.

Erforderliche Unterlagen

vollständig ausgefüllter Antrag

Voraussetzungen

  • Das Pflanzenschutzmittel ist zugelassen.
  • Die Pflanzen werden nur in geringfügigem Umfang angebaut oder
  • die zu bekämpfenden Schadorganismen verursachen nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden.
  • Die Anwendung erfolgt zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftliche Unternehmungen.
  • Das Pflanzenschutzmittel wird in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder in einem Gartenbaubetrieb angewendet.

Kosten

Kostenhöhe: von 70,00 € bis 370,00 € (aufwandsabhängig)
(Einzelantrag: 70,00 €, bei Sammelanträgen zusätzlich 15,00 € pro beteiligtem Betrieb bis maximal 370,00 €)

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Bitte verwenden Sie das Formular "Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)" (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

Bearbeitungsdauer

bis zu 4 Wochen

Frist

Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 3 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden