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Flurstücksverschmelzung beantragen

Sachsen 99123002092000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002092000

Leistungsbezeichnung

Flurstücksverschmelzung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Flurstücksverschmelzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Durch Verschmelzung können Sie mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammenfassen lassen. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Volltext

Durch Verschmelzung können Sie mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammenfassen lassen. Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster. Sie ersparen sich damit insbesondere Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen, da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen.

Vereinigung von Flurstücken

Sind die zu verschmelzenden Flurstücke im Grundbuch nicht unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes gebucht, müssen Sie einen beglaubigten Antrag auf Vereinigung beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Die Beglaubigung kann die Untere Vermessungsbehörde, in deren Gebieten (Landkreis oder Kreisfreie Stadt) das betreffende Flurstück liegt oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vornehmen. Damit entfallen unter anderem künftig bei Bauanträgen in der Regel kostenpflichtige Vereinigungsbaulasten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Eigentums oder der Erbbauberechtigung
  • bei Teileigentum oder Wohnungseigentum: Einverständnis aller Miteigentümer/innen
  • bei Auftragserteilung durch andere Personen: Vollmacht

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • der oder die Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Flurstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit.
  • Die Flurstücke sind im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt unter einer laufenden Nummer der Grundstücke gebucht.
  • Die Flurstücke sind im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Verschmelzung von Flurstücken können Sie je nach Regelung des Vermessungsamtes mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online stellen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe "Onlineantrag und Formulare").

Mit Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie einen Fortführungsnachweis. Eine weitere Ausfertigung wird dem Grundbuchamt zur Eintragung übergeben.

Bearbeitungsdauer

aufwandsabhängig

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht zutreffend

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden