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Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Sachsen 99020045001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020045001000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 6 Bergbaugesetz (BBergG) – Grundsatz
  • § 8 BBergG – Bewilligung
  • § 11 Nummer 1 und Nummer 6-10 BBergG – Versagung der Erlaubnis
  • § 12 BBergG – Versagung der Bewilligung
    § 16 Absatz 5 BBergG – Form, Inhalt und Nebenbestimmungen
  • §§ 1 bis 6 Unterlagen-Bergverordnung (UnterlagenBergV) – Karten und Lagerisse für Bergbauberechtigungen

Teaser

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.

Volltext

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.

Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen und unter anderem einen Zeitpunkt angeben, an dem das Vorkommen voraussichtlich erschöpft sein wird.

Erforderliche Unterlagen

Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung müssen denselben Anforderungen genügen, wie die Anträge auf eine Erteilung. Allerdings sind diese Anträge nicht so umfangreich wie Neuanträge, da zum Beispiel die technische Gewinnbarkeit und auch der Fundpunkt bereits beim Neuantrag nachgewiesen wurden. Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:

  • Verlängerungsantrag
  • Förderprognose mit den jährlich erwarteten Fördermengen in grafischer und tabellarischer Form
  • Arbeitsprogramm mit folgenden Aufgaben:
    • Beschreibung der geplanten technischen Durchführung und Gewinnung
    • Zeitraum, für den Sie eine Verlängerung beantragen
    • geplanter finanzieller Aufwand
    • voraussichtlicher Zeitplan für die Gewinnungstätigkeiten
    • Angaben zur Geschäftsführung sowie Firmenbezeichnung und -sitz
  • Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die Lagerstätte ist noch nicht erschöpft.
  • Die Gewinnung des Bodenschatzes muss ordnungs- und planmäßig ablaufen.
  • Der Zeitpunkt der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.

Kosten

EUR 350,00 bis EUR 8.125

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Verlängerung der Bewilligung online beantragen

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Verlängerung der Bewilligung schriftlich beantragen

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid über zu zahlende Gebühren.

Bearbeitungsdauer

eine Woche bis ein Monat

Frist

Es wird empfohlen, 12 bis 15 Monate vor Ablauf der Bewilligung die Verlängerung zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden