Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Bauvorhaben, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen

Sachsen 99012106007001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012106007001

Leistungsbezeichnung

Bauvorhaben, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Bauvorhaben, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Weicht Ihr (Bau-)Vorhaben von von bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen rechtlichen Anforderungen ab? Dann müssen Sie dies gesondert beantragen und begründen.

Volltext

Antrag auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 oder 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO) oder Ausnahme / Befreiung nach § 31 Absatz 1 oder 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Weicht Ihr (Bau-)Vorhaben von von bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen rechtlichen Anforderungen ab? Dann müssen Sie dies gesondert beantragen und begründen.

Nach entsprechender Prüfung kann die Behörde Zulassungen erteilen für:

  • Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
  • Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung

Die Vorschrift gilt für alle Vorhaben, unabhängig davon, ob diese genehmigungspflichtig, genehmigungsfrei oder verfahrensfrei sind oder von Vorschriften abgewichen wird, die selbst nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden.

Erforderliche Unterlagen

Abhängig von der Art des Antrags, zum Beispiel:

  • Lageplan mit schriftlichem Teil
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • weitere Anlagen nach Bedarf, beispielsweise Nachweis der Zustimmung von Nachbarn zur Erteilung von Abweichungen, Befreiungen

Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die Behörde im Einzelnen benötigt. Fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach.

Voraussetzungen

­Eine Abweichung von baurechtlichen Vorschriften örtlichen Bauvorschriften kann zugelassen werden, wenn sie

  • mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
  • Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen soll, zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen

Eine Ausnahme von baurechtlichen Vorschriften (Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung) kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist.

Eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans kann zugelassen werden, wenn

  • die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und
  • Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
  • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
  • auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Kosten

  • ­Verfahrensgebühr nach Aufwand

Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.

Verfahrensablauf

­Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) stellen.

Online-Antrag

Hinweis: Um den Onlinedienst nutzen zu können, müssen Sie für ein bundID-Konto registriert sein.

  • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto an.
  • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
  • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Zustimmung des Nachbarn/ der Nachbarin. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden.
  • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen.
    Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto bundID ersetzt.

Schriftlicher Antrag

Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen; füllen Sie die Formularblätter aus, drucken Sie den Antrag und unterschreiben Sie ihn.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen reichen Sie in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Stelle ein.

Prüfung

  • Die Behörde prüft Ihren eingereichten Antrag; fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, erhalten Sie eine angemessene Frist zur Vervollständigung.
  • Sind die Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, erteilt Ihnen die Behörde eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

­keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden