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Abfallerzeugernummer beantragen

Sachsen 99001042001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001042001000

Leistungsbezeichnung

Abfallerzeugernummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abfallerzeugernummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer.

Volltext

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

Die Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnachweise und Begleitscheine, um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den Übernahmescheinen, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Hinweis: Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung (bei der Beantragung einer firmenbezogenen Kennnummer) oder
  • Handelsregister-Auszug (Kopie)

Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise im Online Portal.

Voraussetzungen

Sie sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen.

Kosten

EUR 30,00 bis EUR 85,00 (aufwandsabhängig)

Verfahrensablauf

  1. Die Abfallerzeugernummer können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portal "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
  2. Beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Online Portal.

Bearbeitungsdauer

bis zu 2 Wochen

Frist

Beantragung: vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.

Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

Rechtsbehelf

Widerspruch (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden