Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sachsen 99063015001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063015001000

Leistungsbezeichnung

Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Volltext

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage neu errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Sie können für dieses Vorhaben einen Vorbescheid beantragen, um eine Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage vor der Beantragung der Genehmigung zu erlangen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Sie wollen eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neu errichten und betreiben.
  • Über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage soll vor dem Genehmigungsverfahren entschieden werden.
  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides darlegen.

Kosten

  • Die Kosten werden anhand der Errichtungskosten oder der Kosten der Änderung ermittelt.
  • Alternativ werden die Kosten anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes ermittelt.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung können Sie bei der zuständigen Behörde online beantragen (siehe —> Onlineantrag).

  • Rufen Sie das Portal "ELiA-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Sie teilt Ihnen nach Eingang des Antrags unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Ist der Antrag vollständig und hat die Behörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung des Vorbescheids von Bedeutung sind, so hat die Behörde darüber zu entscheiden.
  • Der Bescheid wird schriftlich oder elektronisch zugestellt.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Antrag auf Vorbescheid vor dem Genehmigungsantrag stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Näheres im Bescheid)
  • Klage (Näheres im Bescheid)

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden