Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Wappen-Verwendung beantragen (Freistaat)

Sachsen 99062003006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062003006000

Leistungsbezeichnung

Wappen-Verwendung beantragen (Freistaat)

Leistungsbezeichnung II

Wappen-Verwendung beantragen (Freistaat)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Möchten Sie das Wappen des Freistaates Sachsen für Ihre Kommunikation oder andere Zwecke verwenden, müssen Sie dies bei der Sächsischen Staatskanzlei vor der geplanten Verwendung beantragen. Denn Staatswappen unterliegen als Hoheitszeichen einem besonderen Schutz. Ob und für welche Zwecke das Staatswappen verwendet werden darf, bestimmt das Wappengesetz bzw. die Wappenverordnung des Freistaates Sachsen.

Volltext

Möchten Sie das Wappen des Freistaates Sachsen für Ihre Kommunikation oder andere Zwecke verwenden, müssen Sie dies bei der Sächsischen Staatskanzlei vor der geplanten Verwendung beantragen. Denn Staatswappen unterliegen als Hoheitszeichen einem besonderen Schutz. Ob und für welche Zwecke das Staatswappen verwendet werden darf, bestimmt das Wappengesetz bzw. die Wappenverordnung des Freistaates Sachsen.

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen.

Hinweis: Alternativ zum Sächsischen Staatswappen können Sie das für jedermann frei verfügbare Landessignet verwenden. Das Landessignet steht in einer klassischen und einer modernen Variante zum kostenlosen Download bereit (siehe —> Weitere Informationen).

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für die Prüfung ein:

1) eine bildliche Darstellung der gewünschten Wappenverwendung,

2) eine genaue Beschreibung des Zwecks der gewünschten Wappenverwendung sowie

3) eine Erläuterung, ob das Wappen für künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden soll.

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühren für die Genehmigung werden auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes erhoben.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie schriftlich per Brief oder in Textform per E-Mail bei der Staatskanzlei einreichen.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen anschließend die Entscheidung mit.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Genehmigung kann befristet erteilt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

entfällt

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden