Abstammungsangelegenheiten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Beratung und Unterstützung in allen Unterhaltsfragen und -angelegenheiten für minderjährige Kinder und volljährige bis zum 21. Lebensjahr.
Beratung über Möglichkeiten zur Durchsetzung des Anspruchs erhalten der sorgeberechtigte Elternteil bzw. der unterhaltsberechtigte Jugendliche mit Wohnsitz in Chemnitz.
Neben der Ermittlung der Unterhaltshöhe ist auch das Ausfertigen von Unterhaltsurkunden möglich.
Bearbeitung, Verlauf und Entscheidung in Unterhaltsangelegenheiten sind immer individuell auf die persönliche Situation bezogen und können nicht verallgemeinert werden.
FAQ
Kann man die Vaterschaftsanerkennung auch vor der Geburt machen?Das Jugendamt beurkundet die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung vor der Geburt des Kindes, jedoch nicht vor Zeugung bei Kinderwunschbehandlung. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Notar. Kann der Vater die Vaterschaft anerkennen, wenn die Mutter noch verheiratet ist?
Die Anerkennung der Vaterschaft ist möglich, wenn die Ehescheidung bereits bei Gericht anhängig ist. Zur Wirksamkeit muss der (Noch)-Ehemann durch Beurkundung zustimmen. Was muss ich tun, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will? Zunächst muss der mögliche Vater nachweislich aufgefordert werden, die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, wenden Sie sich bitte zwecks Beratung und Unterstützung an das Jugendamt. Wer trägt bei Zweifeln an der Vaterschaft die Kosten für ein Abtstammungsgutschten (Vaterschaftstest)? Darüber müssen sich die Eltern einigen. Wo kann man ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) in Auftrag geben? Es gibt zahlreiche Anbieter im Internet, die Abstammungsgutachten anbieten, die Probenentnahme kann dann beim Hausarzt oder im Gesundheitsamt Chemnitz erfolgen.
Einige Apotheken bieten ebenfalls diesen Dienst an.
Antrag auf Beratung/Unterstützung; Original; vom Unterhaltsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben
In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Telefonischer Erstkontakt kann von Vorteil sein (grundlegende Abfrage/Aussage möglich).
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Telefonat vorab oder schriftlicher Antrag
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5940
- Fax: 0371 488-5194
- E-Mail: jugendamt.beistandschaft@stadt-chemnitz.de