Aufenthalt anzeigen (für Schweizer Staatsangehörige)
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Leistungsbeschreibung
Schweizer haben innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.Sie genießen zwar im Wesentlichen dieselben Rechte wie Unionsbürger, benötigen jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis. Dabei können sie wählen, ob die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel oder nur in Papierform ausgestellt werden soll.