Baulandumlegung/ Rechte an Grundstücken anmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 48 Abs. 2 BauGB
Als Rechtsbehelf ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig.
Leistungsbeschreibung
Beteiligte in einem Umlegungsverfahren sind u. a. die Inhaber von nicht im Grundbuch eingetragenen Rechten an Grundstücken (z.B. Pächter, Mieter).Diese Rechte können bis zum Zeitpunkt des Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes (Abschluss des Umlegungsverfahrens) in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses angemeldet werden.
Antrag zur Anmeldung von Rechten; Original; Nur erforderlich, wenn
Nachweise zur Glaubhaftmachung des Rechtes
- betroffenes Grundstück in einem Umlegungsgebiet liegt
- das Recht nicht im Grundbuch gesichert ist.
Nachweise zur Glaubhaftmachung des Rechtes
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6221 oder 0371 488-6212