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Baulandumlegung/ Verfügung oder Veränderung am Grundstück beantragen

Sachsen 99012022000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012022000000

Leistungsbezeichnung

Baulandumlegung/ Verfügung oder Veränderung am Grundstück beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baulandumlegung/ Verfügung oder Veränderung am Grundstück beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 51 BauGB

Als Rechtsbehelf ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Im Umlegungsverfahren gilt für alle betroffenen Grundstücke eine Verfügungs- und Veränderungssperre. Genehmigungspflichtig ist eine Vielzahl von Sachverhalten, z.B.:
  • Teilung eines Grundstücks
  • Grundstückskauf bzw. -verkauf
  • Bestellung von Grundschulden
  • Bestellung von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs-/Fahrtrechte)
  • Bestellung von Vorkaufsrechten
  • Errichtung bzw. Änderung baulicher Anlagen
  • Veränderungen der Erdoberfläche
  • sonstige Veränderungen am Grundstück (wertsteigernd)

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn davon auszugehen ist, dass das Umlegungsverfahren wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Erforderliche Unterlagen

Antrag; Original; Nur erforderlich, wenn betroffenes Grundstück in einem Umlegungsgebiet liegt.
weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-6221 oder 0371 488-6212

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden