Baulandumlegung/ Verfügung oder Veränderung am Grundstück beantragen
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- § 51 BauGB
Als Rechtsbehelf ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig.
Leistungsbeschreibung
Im Umlegungsverfahren gilt für alle betroffenen Grundstücke eine Verfügungs- und Veränderungssperre. Genehmigungspflichtig ist eine Vielzahl von Sachverhalten, z.B.:- Teilung eines Grundstücks
- Grundstückskauf bzw. -verkauf
- Bestellung von Grundschulden
- Bestellung von Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs-/Fahrtrechte)
- Bestellung von Vorkaufsrechten
- Errichtung bzw. Änderung baulicher Anlagen
- Veränderungen der Erdoberfläche
- sonstige Veränderungen am Grundstück (wertsteigernd)
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn davon auszugehen ist, dass das Umlegungsverfahren wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Antrag; Original; Nur erforderlich, wenn betroffenes Grundstück in einem Umlegungsgebiet liegt.
weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6221 oder 0371 488-6212