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Bewachungsunternehmen: Geschäftsführer-, Betriebs- und Zweigstellenleiterwechsel anzeigen

Sachsen 99050004000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050004000000

Leistungsbezeichnung

Bewachungsunternehmen: Geschäftsführer-, Betriebs- und Zweigstellenleiterwechsel anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Bewachungsunternehmen: Geschäftsführer-, Betriebs- und Zweigstellenleiterwechsel anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 11 b GewO
  • § 34 a Abs. 1 GewO
  • BewachV

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Bei Wechsel von gesetzlichen Vertretern oder von Betriebsleitern oder Zweigstellenleitern im Bewachergewerbe muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Anzeige eines Geschäftsführerwechsels bzw. eines Betriebs-/Zweigstellenleiterwechsels nach § 3 Abs. 3 BewachV; Original
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes; Original
Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes; Original
Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder;

www.vollstreckungsportal.de, kann nur online beantragt werden!


Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis; Kopie beglaubigt
Strafbefehl/ Urteil; Kopie beglaubigt; Nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzen 5 Jahre vorliegt oder ein Strafbefehl erlassen wurde.
Personalausweis/ Reisepass; Original; zusätzlich Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller/ Anzeigende nicht Angehöriger eines EU-Landes ist
Prüfungszeugnis zum Nachweis der Sachkunde; Original
Eidesstattliche Versicherung; Original; Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Übersetzung; Kopie beglaubigt; Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Außer bei Neugründungen sind für juristische Personen die vorgenannten Unterlagen von jedem gesetzlichen Vertreter und für die juristische Person selbst erforderlich.


Voraussetzungen

-

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3123
  • Telefon: 0371 488-3126
  • Telefon: 0371 488-3223
  • Telefon: 0371 488-3217
  • Fax: 0371 488-3199

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Folgende Voraussetzung muss der Betriebs-/Zweigstellenleiter erfüllen:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Sachkundenachweis (gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 BewachV oder anerkannter Nachweis)


Die Beschäftigung einer Person in einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben ist nur möglich, wenn diese die persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Person ist vor Einstellung vom Unternehmen an die Behörde zu melden. Die Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden