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Bildungspaket - Wohngeld, Kinderzuschlag: Leistungen für Ausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Teilhabe beantragen (BKGG)

Sachsen 99107032000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

Bildungspaket - Wohngeld, Kinderzuschlag: Leistungen für Ausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Teilhabe beantragen (BKGG)

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Wohngeld, Kinderzuschlag: Leistungen für Ausflüge, Schulbedarf, Mittagessen, Teilhabe beantragen (BKGG)

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 6b BKGG i. V. m. § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT) wurde als ein Teil der Hartz-IV-Reform von Bundestag und Bundesrat im Februar 2011 beschlossen.

Anspruchsberechtigt auf BuT-Leistungen sind u. a. Kinder, deren Eltern Kindergeld sowie Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT) wurde als ein Teil der Hartz-IV-Reform von Bundestag und Bundesrat im Februar 2011 beschlossen.

Anspruchsberechtigt auf BuT-Leistungen sind u. a. Kinder, deren Eltern Kindergeld sowie Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten.

Weitere Anlaufstellen

Besucheranschrift:
Stadtverwaltung Chemnitz
Sozialamt
Kundenportal
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original
Bescheid über Kindergeld/ Kinderzuschlag; Kopie
Weitere Unterlagen entnehmen sie bitte dem Antrag.

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Auf Anfrage per E-Mail oder bei formloser Antragstellung wird noch das Antragsformular vom Sozialamt zugesendet.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-5588
  • Fax: 0371 488-5091
  • E-Mail: bildungspaket@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die beantragten BuT-Leistungen werden i. d. R. ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Erfolgt die Antragstellung rückwirkend, wird ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ansprüche auf BuT-Leistungen verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Sind Leistungen als Geldleistung zu erbringen, wird im Regelfall (außer Schulbedarf) ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen verlangt.

Entfallen im Bewilligungszeitraum die Leistungsvoraussetzungen werden bereits bewilligte Leistungen ggf. aufgehoben und zurückgefordert.

https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/leben-in-chemnitz/soziale-leistungen-und-hilfen/bildungspaket/index.html

www.bildungspaket.bmas.de

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden