Bildungspaket: Mittagessen in den Ferien im Hort beantragen
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Damit können Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, nun auch soziale Leistungen für die Teilnahme am Ferienmittagessen in Anspruch nehmen, wenn sie in den Ferien einen Hort besuchen und dort das Mittagessen einnehmen.
Die Berechtigten bzw. die Eltern müssen das Ferienmittagessen zwar zunächst vorfinanzieren. Auf Antrag erstattet das Sozialamt jedoch anschließend diese Auslagen abzüglich eines Eigenanteils von 1,00 EUR/Portion Mittagessen, der von den Berechtigten selbst aufzubringen ist.
Die Erstattung erfolgt auf die im Antrag angegebene Bankverbindung.
Kosten für Zwischenmahlzeiten wie z. B. Frühstück und Vesper, Snacks sowie Getränke werden nicht erstattet.
Die Antragstellung für das abgelaufene Schuljahr (einschließlich der Sommerferien) ist ab dem 1. Schultag des folgenden Schuljahres bis zum 31. Oktober des Jahres beim Sozialamt der Stadt Chemnitz möglich.
Leistungsbeschreibung
Rückwirkend zum 01.01.2014 hat der Stadtrat am 24.09.2014 die Einführung einer neuen freiwilligen Leistung beschlossen: das Ferienmittagessen im Hort.
Damit können Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, nun auch soziale Leistungen für die Teilnahme am Ferienmittagessen in Anspruch nehmen, wenn sie in den Ferien einen Hort besuchen und dort das Mittagessen einnehmen.
Die Berechtigten bzw. die Eltern müssen das Ferienmittagessen zwar zunächst vorfinanzieren. Auf Antrag erstattet das Sozialamt jedoch anschließend diese Auslagen abzüglich eines Eigenanteils von 1,00 EUR/Portion Mittagessen, der von den Berechtigten selbst aufzubringen ist.
Die Erstattung erfolgt auf die im Antrag angegebene Bankverbindung.
Kosten für Zwischenmahlzeiten wie z. B. Frühstück und Vesper, Snacks sowie Getränke werden nicht erstattet.
Die Antragstellung für das abgelaufene Schuljahr (einschließlich der Sommerferien) ist ab dem 1. Schultag des folgenden Schuljahres bis zum 31. Oktober des Jahres beim Sozialamt der Stadt Chemnitz möglich.
Weitere Anlaufstellen
Besucheranschrift:
Stadtverwaltung Chemnitz
Sozialamt
Kundenportal
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz
Weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular!
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5588
- Fax: 0371 488-5091
- E-Mail: bildungspaket@stadt-chemnitz.de