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Feinstaubplakette beantragen

Sachsen 99108007000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108007000000

Leistungsbezeichnung

Feinstaubplakette beantragen

Leistungsbezeichnung II

Feinstaubplakette beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wegen der allgemeinen Feinstaubbelastung in Städten und Ballungszentren dürfen in ausgewiesenen Umweltzonen seit dem 01.03.2007 nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß am Verkehr teilnehmen. Die Berechtigung wird durch eine Feinstaubplakette angezeigt.

Die Feinstaubplakette kann bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.

  • Die Plakette gibt es für 3 verschiedene Schadstoffgruppen in den Farben:
    • grün (Abgasnorm Euro 4 und besser),
    • gelb (Abgasnorm Euro 3) und
    • rot (Abgasnorm Euro 2)

  • Ausgabestellen für die Plaketten sind
    • Zulassungsbehörden,
    • abgasuntersuchungsberechtigte Werkstätten,
    • Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, etc.)

  • Die Plakette muss deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein.

FAQ

Welche Fahrzeuge sind von der Kennzeichnungspflicht generell ausgenommen?

Gesetzlich definiert sind unter anderem:
  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen gefahren werden, die im Schwerbehindertenausweis das Merkmal "aG", "H" oder "Bl" eingetragen haben
  • Oldtimer (Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen)

Wo kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden?

Eine Ausnahmegenehmigung ist immer bei der für die Umweltzone zuständigen Stadt zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I

Voraussetzungen

-

Kosten

7,00 Euro

Bar, EC-Karte

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 115
  • Fax: 0371 488-3396

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge kann die Feinstaubplakette beantragt werden.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden