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Gaststätte: Vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass anzeigen

Sachsen 99025002005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025002005001

Leistungsbezeichnung

Gaststätte: Vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Gaststätte: Vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 1 Abs. 1 und 2 SächsGastG
  • § 2 Abs. 1 und 2 SächsGastG
  • § 4 Abs. 1 und 4 SächsGastG

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Wer ein vorübergehendes Gaststättengewerbe betreibt, hat dieses rechzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Beginn, anzuzeigen.

In der Anzeige sind Name, Vorname, Anschrift, Ort und Zeitraum des Gaststättenbetriebes sowie der besondere Anlass anzuzeigen.

Für Vereine und Gesellschaften gelten die gleichen Bedingungen.

Die Anzeigepflicht entfällt, wenn eine Reisegewerbekarte für das Gaststättengewerbe oder eine Erlaubnis zur Betreibung einer Schank- und Speisewirtschaft vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

Anzeigeformular; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Die Gebühr beträgt 20,00 - 35,00 Euro.
  • Barzahlung bei Abholung oder
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-3118
  • Fax: 0371 488-3291

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden