Genusstauglichkeitsbescheinigung beantragen
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- Verordnung (EG) Nr.852/2004 (VO 852)
- Verordnung (EG) Nr.853/2004 (VO 853)
- Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
- § 13 Abs. 3 Nr. 1 FHIV
Leistungsbeschreibung
Jede Fleischsendung muss von einer Genusstauglichkeitsbescheinigung begleitet werden.Die Form einer Genusstauglichkeitsbescheinigung ist abhängig von der Art des Fleisches (frisch oder zubereitet) und davon, von welchen Tieren das Fleisch stammt. Diese Bescheinigung ist von einem amtlichen Tierarzt des Versandlandes zum Zeitpunkt des Verladens auszustellen und muss u. a. in deutscher Sprache abgefasst sein.
Außerdem müssen bei der Einfuhr von Fleisch von Nutztieren, Hausgeflügel und Hauskaninchen die Transportpapiere gem. § 37 Abs. 2 der Tierschutztransportverordnung einen Vermerk über die tierschutzgerechte Tötung enthalten. Des Weiteren ist aus tierseuchenrechtlichen Gründen gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ein von der Veterinärbehörde des Ursprungs- bzw. Versendungslandes ausgestelltes Tiergesundheitszeugnis vorzulegen.
Information über Ausfuhr; Original
Vorzertifikate bzgl. Ausfuhr von Lebensmitteln; Original; Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.
Formular des Einfuhrlandes; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.
Vorzertifikate bzgl. Ausfuhr von Lebensmitteln; Original; Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.
Formular des Einfuhrlandes; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.
Kosten (minimal): 0,00 Euro
Kosten (maximal): 25,00 Euro
Beschreibung:
Die Kostenabrechnung erfolgt nach festen Stundensätzen.
Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 66 Tarifstelle 3.1
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Exporteure
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Die schriftliche und elektronische Beantragung ist nur mit Einschränkungen möglich, da ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3901
- Fax: 0371 488-3999
- E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de