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Genusstauglichkeitsbescheinigung beantragen

Sachsen 99110026012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110026012000

Leistungsbezeichnung

Genusstauglichkeitsbescheinigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genusstauglichkeitsbescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr.852/2004 (VO 852)
  • Verordnung (EG) Nr.853/2004 (VO 853)
  • Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
  • § 13 Abs. 3 Nr. 1 FHIV

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Jede Fleischsendung muss von einer Genusstauglichkeitsbescheinigung begleitet werden.
Die Form einer Genusstauglichkeitsbescheinigung ist abhängig von der Art des Fleisches (frisch oder zubereitet) und davon, von welchen Tieren das Fleisch stammt. Diese Bescheinigung ist von einem amtlichen Tierarzt des Versandlandes zum Zeitpunkt des Verladens auszustellen und muss u. a. in deutscher Sprache abgefasst sein.
Außerdem müssen bei der Einfuhr von Fleisch von Nutztieren, Hausgeflügel und Hauskaninchen die Transportpapiere gem. § 37 Abs. 2 der Tierschutztransportverordnung einen Vermerk über die tierschutzgerechte Tötung enthalten. Des Weiteren ist aus tierseuchenrechtlichen Gründen gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ein von der Veterinärbehörde des Ursprungs- bzw. Versendungslandes ausgestelltes Tiergesundheitszeugnis vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Information über Ausfuhr; Original
Vorzertifikate bzgl. Ausfuhr von Lebensmitteln; Original; Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.
Formular des Einfuhrlandes; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.

Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (minimal): 0,00 Euro
Kosten (maximal): 25,00 Euro

Beschreibung:
Die Kostenabrechnung erfolgt nach festen Stundensätzen.

Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 66 Tarifstelle 3.1

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Exporteure


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Die schriftliche und elektronische Beantragung ist nur mit Einschränkungen möglich, da ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3901
  • Fax: 0371 488-3999
  • E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden