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Markt: Aufnahme in die Warteliste des Wochenmarktes beantragen

Sachsen 99050210000000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050210000000

Leistungsbezeichnung

Markt: Aufnahme in die Warteliste des Wochenmarktes beantragen

Leistungsbezeichnung II

Markt: Aufnahme in die Warteliste des Wochenmarktes beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 67 GewO
  • Marktsatzung der Stadt Chemnitz

Teaser

Die Stadt Chemnitz veranstaltet gemäß des gültigen Marktkalenders und der dazugehörigen Ausschreibung Wochenmärkte.
Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch die zuständige Ordnungsbehörde erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Marktsatzung der Stadt Chemnitz.
Es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Zuweisung ist erforderlich, um Waren auf einem regulär festgesetzten Wochenmarkt als Händler regelmäßig anbieten zu dürfen.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Chemnitz veranstaltet gemäß des gültigen Marktkalenders und der dazugehörigen Ausschreibung Wochenmärkte.
Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch die zuständige Ordnungsbehörde erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Marktsatzung der Stadt Chemnitz.
Es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Zuweisung ist erforderlich, um Waren auf einem regulär festgesetzten Wochenmarkt als Händler regelmäßig anbieten zu dürfen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Aufnahme in die Warteliste des Chemnitzer Wochenmarktes; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

Benutzungsgebühr (minimal): 5,00 Euro + MwSt.

Beschreibung:
2,50 Euro/qm/Tag; mindestens jedoch 5,00 Euro zzgl. gesetzliche MwSt.

Rechtsgrundlage:

  • Satzung der Stadt Chemnitz für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3130
  • Telefon: 0371 488-3139
  • Fax: 0371 488-3291
  • E-Mail: marktwesen@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden