Markt: Aufnahme in die Warteliste des Wochenmarktes beantragen
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Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch die zuständige Ordnungsbehörde erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Marktsatzung der Stadt Chemnitz.
Es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Zuweisung ist erforderlich, um Waren auf einem regulär festgesetzten Wochenmarkt als Händler regelmäßig anbieten zu dürfen.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Chemnitz veranstaltet gemäß des gültigen Marktkalenders und der dazugehörigen Ausschreibung Wochenmärkte.
Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch die zuständige Ordnungsbehörde erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Marktsatzung der Stadt Chemnitz.
Es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Zuweisung ist erforderlich, um Waren auf einem regulär festgesetzten Wochenmarkt als Händler regelmäßig anbieten zu dürfen.
Benutzungsgebühr (minimal): 5,00 Euro + MwSt.
Beschreibung:
2,50 Euro/qm/Tag; mindestens jedoch 5,00 Euro zzgl. gesetzliche MwSt.
Rechtsgrundlage:
- Satzung der Stadt Chemnitz für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3130
- Telefon: 0371 488-3139
- Fax: 0371 488-3291
- E-Mail: marktwesen@stadt-chemnitz.de