Markt: Teilnahme am Chemnitzer Weihnachtsmarkt beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Marktsatzung der Stadt Chemnitz
- Richtlinie zur Regelung des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt (Auswahlrichtlinie Chemnitzer Weihnachtsmarkt)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Leistungsbeschreibung
Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt beantragenWeiterführende Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt; Original
weitere Antragsunterlagen; Werden erst nach Eingang der Bewerbung ausgereicht bzw. abgefordert!
weitere Antragsunterlagen; Werden erst nach Eingang der Bewerbung ausgereicht bzw. abgefordert!
Verwaltungsgebühren je nach Aufwand.
Benutzungsgebühren gemäß Ausschreibung
Beschreibung:
entsprechend der genutzten Standfläche
Rechtsgrundlage:
Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz
Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
Zahlungsweise:
- per Überweisung
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- formlos per E-Mail
- formlose Bewerbung bei der Behörde einreichen, danach werden weitere Antragsunterlagen ausgereicht
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3130
- Fax: 0371 488-3291