Markt: Teilnahme am Frühlingsmarkt beantragen
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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- Marktsatzung der Stadt Chemnitz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Zulassung zur Teilnahme am Frühlingsmarkt der Stadt Chemnitz.
Weiterführende Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Weiterführende Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Leistungsbeschreibung
Zulassung zur Teilnahme am Frühlingsmarkt der Stadt Chemnitz.
Weiterführende Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Benutzungsgebühr (minimal): 5,00 Euro + MwSt.
Verwaltungskosten (minimal): 18,20 Euro + MwSt. je nach Verwaltungsaufwand
Beschreibung:
entsprechend der genutzten Standfläche
Rechtsgrundlage:
Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz
Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
Zahlungsweise:
- Überweisung
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3137/-3133
- Fax: 0371 488-3291
- E-Mail: marktwesen@stadt-chemnitz.de